Bodrum Online Versicherungsscheine in Türkei

Private Krankenversicherung für in Bodrum wohnhafte ausländische Staatsbürger

Mit der im April 2014 in Kraft getretenen Gesetzes-Nr. 6485 über Ausländer und internationalen Schutz besteht für ausländische Staatsbürger die Pflicht, für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Sollten in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas und Bodrum wohnhafte ausländische Staatsbürger wie z.B. aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein, Schweiz den Wunsch haben, hier ein Jahr oder noch längere Zeit zu leben, so müssen sie eine für ausländische Staatsbürger bestimmte private Pflichtkrankenversicherunggemäß den türkischen Gesetzen abschließen. Es besteht für in der Türkei wohnhafte ausländische Staatsbürger zwischen dem Alter von 18 und 65 Jahren ein privat abzuschließende Krankenversicherungspflicht. Für ausländische Staatsbürger, die jünger als 18 oder älter als 65 sind, besteht jedoch keine Erfordernis auf eine private Krankenversicherung. Für Ausländer, die in Bodrum wohnhaft sind, wird die private Krankenversicherung aufgrund des ersten e-ikamet (e-Aufenthalt) Antrags generell für ein Jahr abgeschlossen; auf Wunsch können Sie eine 2-jährige private Krankenversicherung über die in Bodrum befindlichen Versicherungsagenturen beziehen.

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