Bodrum Online Aufenthaltsgenehmigungen für Schweizer

DIE VERPFLICHTUNG DER EINLADUNG FOLGE ZU LEISTEN FÜR AUFENTHALTSERLAUBNISE

Wenn laut dem Artikel 97 des geltenden Gesetzes 6458 seitens der Generaldirektion für Migrationsverwaltung oder Migrationsverwaltung der Provinz bzgl. Ihrer Einreise in unser Land oder Ihrem Aufenthalt in unserem Land aus Gründen der Nachforschung es in Frage kommt, dass die Entscheidung getroffen wird, Sie aus unserem Land auszuweisen, kann gefordert werden, dass Sie sich bei der zuständigen Einwanderungsdirektion befinden, um Sie bezüglich der Erfüllung der Gestze über das weitere Verfahren zu informieren. Sie sind verpflichtet der amtlichen Mitteilung Folge zu leisten. Wenn Sie der amtlichen Aufforderungnicht Folge leisten oder ein wichtiger Verdacht besteht, dass Sie nicht Folge leisten werden, werden Sie evtl. ohne Einladung mit Hilfe von Schutzkräften wie der Polizei oder der Gendarmerie gebracht.

ALTE TERMINEIN BEZUG AUF AUFENTHALTSERLAUBNISE

Die vor dem 18. Mai 2015 mittels der Polizeihauptdirektion der Republik Türkei gebundenen Ausländerämter entschiedenen Termine müssen mittels dem System erneut ausgeführt werden.
Die entschiedenen alten Termine müssen mit Angabe der Daten und der Bearbeitungsnummer als Eingang in der Datenbank der zuständigen Einwanderungsbehörde eingetragen werden. Bei dem entschiedenen Termin müssen Sie, wenn vorhanden, die alten Terminauszüge vorlegen.

BRAUCHBARE LINKS IN BEZUG AUF AUFENTHALTSERLAUBNISE

http://www.goc.gov.tr/icerik6/ikamet-izni-belgeleri-postayla-ptt-kargo-gonderiliyor_350_361_7817_icerik

http://www.goc.gov.tr/icerik3/ikamet-izni-cesitleri_409_414_4664

http://www.goc.gov.tr/icerik6/ikamet-izni-basvurulari-icin-gerekli-belgeler_350_361_3603_icerik

http://www.goc.gov.tr/icerik6/ikamet-izni-belgesi—harc-miktarlari_409_414_901_icerik

http://www.goc.gov.tr/icerik3/genel-bilgi_409_414_415

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