Bodrum E-Aufenthaltsanträge für Auswanderer

JURISTISCHE VERBINDLICHKEITENIN BEZUG AUF AUFENTHALTSERLAUBNISE

Während dem Antrag der e-Wohnsitzerlaubnis oder den notwendigen nachträglichen Informationen und Unterlagen der in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas oder Bodrum wohnhaften ausländischen Bürger zum Beispiel Britische Staatsbürger, englische Staatsbürger, irische Staatsbürger, belgische Staatsbürger, niederländische Staatsbürger, französische Staatsbürger, russische Staatsbürger, österreichische Staatsbürger, saudi-arabische Staatsbürger, afghanische Staatsbürger, syrische Staatsbürger, algerische Staatsbürger, australische Staatsbürger, aserbaidschanische Staatsbürger, kanadische Staatsbürger, dänische Staatsbürger, ägyptische Staatsbürger, griechische Staatsbürger, indonesische Staatsbürger, iranische Staatsbürger, israelische Staatsbürger, italienische Staatsbürger, japanische Staatsbürger, kasachische Staatsbürger, kuwaitische Staatsbürger, libanesische Staatsbürger, norwegische Staatsbürger, philippinische Staatsbürger, portugiesische Staatsbürger, schwedische Staatsbürger, schweizer Staatsbürger, tunesische Bürger, turkmenische Bürger, ukrainische Staatsbürger und deutsche Staatsbürger werden dem betreffenden nicht türkischen Staatsbürger mitgeteilt und es kann verlangt werden, diese Unterlagen innerhalb max. 30 Tagen einzureichen. Wenn die Unterlagen nicht zeitlich oder fehlend eingereicht werden, wird die Bearbeitung Ihres Antrags gestoppt und wenn Ihr Visum oder Wohnsitzerlaubnis nicht den Gesetzen entsprechend angesehen wird, werden genen Sie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen angewandt.

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