Bodrum Aufenthaltsversicherungen für Schweizer

Die allgemeine Krankenversicherung in Bodrum Türkei wird beendet, sobald die Aufenthaltsgenehmigung der Person ablauft, diese in einem anderen Land versichert ist, in einem anderen Umfang als allgemein versichert gilt oder wenn die Person stirbt oder verschwindet. Alle Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein, Schweiz die in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas und Bodrum wohnhaft sind, die im Ausland eine allgemeine Krankenversicherung besitzen, gelten in der Türkei als nicht versichert. Jedoch kann diese Versicherung im Rahmen der bilateralen Abkommen über soziale Sicherheit, das von 28 Ländern unterschrieben wurde, in der Türkei gelten. Für mehr Informationen besuchen Sie die Internetseite http://www.sgk.gov.tr/wps/porta!/sgk/tr/emekli/yurtdisi_islemler/sosyal_guvenlik_sozlesmeleri.
Das Krankenhaussystem in der Republik Türkei ist in der Regel wie oben beschrieben. Jedoch können alle Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein, Schweiz die in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas und Bodrum wohnhaft sind mit verschiedenen Status in unserem Land oder in Bodrum unter unterschiedlichen Bedingungen von Gesundheitsdiensten Gebrauch machen.

Leave a comment

Copy Protected by Chetan's WP-Copyprotect.
Tel: +90 (538) 882 53 07 whatsapp+90 (543) 693 33 80
+ +