Wenn Sie bezüglich den Anträgen Aufenthalts- oder Wohnberechtigung für die in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas oder Bodrum wohnhaften ausländischen Bürger zum Beispiel Britische Staatsbürger, englische Staatsbürger, irische Staatsbürger, belgische Staatsbürger, niederländische Staatsbürger, französische…
Eine weitere Änderung des verbesserten geltenden Gesetzes 6458 ist die Arbeitserlaubnis welche an die Stelle der Aufenthaltserlaubnis tritt. Laut dem Artikel 27 des Gesetzes benötigt die Person die nicht türkischer Staatsbürger ist, in dem Fall des Erhalts einer Arbeitsrlaubnis nicht nochmal eine Aufenthaltserlaubnis und hat das Recht während der Dauer…
Wenn am Besprechungsdatum und Uhrzeit für den Antrag lediglich der gesetzliche Bevollmächtigte sich in unserer Behörde befindet, ist dieser Bevollmächtigte verpflichtet, eine noteriell beglaubigte Vollmacht, die beweist, dass er der gesetzliche Bevollmächtigte ist, vorlegen. Die in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi,…