Wenn am Besprechungsdatum und Uhrzeit für den Antrag lediglich der gesetzliche Bevollmächtigte sich in unserer Behörde befindet, ist dieser Bevollmächtigte verpflichtet, eine noteriell beglaubigte Vollmacht, die beweist, dass er der gesetzliche Bevollmächtigte ist, vorlegen.
Die in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas oder Bodrum wohnhaften ausländischen Bürger zum Beispiel Britische Staatsbürger, englische Staatsbürger, irische Staatsbürger, belgische Staatsbürger, niederländische Staatsbürger, französische Staatsbürger, russische Staatsbürger, österreichische Staatsbürger, saudi-arabische Staatsbürger, afghanische Staatsbürger, syrische Staatsbürger, algerische Staatsbürger, australische Staatsbürger, aserbaidschanische Staatsbürger, kanadische Staatsbürger, dänische Staatsbürger, ägyptische Staatsbürger, griechische Staatsbürger, indonesische Staatsbürger, iranische Staatsbürger, israelische Staatsbürger, italienische Staatsbürger, japanische Staatsbürger, kasachische Staatsbürger, kuwaitische Staatsbürger, libanesische Staatsbürger, norwegische Staatsbürger, philippinische Staatsbürger, portugiesische Staatsbürger, schwedische Staatsbürger, schweizer Staatsbürger, tunesische Bürger, turkmenische Bürger, ukrainische Staatsbürger und deutsche Staatsbürger können die Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis mit der Gebühr für die Wohnerlaubnisunterlagen an den Zahlungspunkten des Steuerbehörde, beim zuständigen Fınanzamt oder bei den mit dem Finanzministerum der Republik Türkei vereinbarten Staatsbanken, zahlen.