Bitte schicken Sie die betreffende original oder in beglaubigter Kopie via E-Mail an Gündoğan Notarielle Übersetzungs- und Dolmetscherfirma. Wenn Sie ihre Unterlage, Urkunde oder Akte über Telefax oder gescannt an unserer Firma schicken, benötigen wir Ihre Zusicherung (per Post, Fax oder e-mail), dass das Dokument bei Ihnen im Original vorliegt. Nur dann kann die beglaubigte Urkundenübersetzung ordnungsgemäß durchgeführt und beglaubigt werden für alle ausländische Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein und Schweiz die in Bitez, Turgutreis, Kadıkalesi, Torba, Gümbet, Yalıçiftlik, Kızılağaç, Mumcular, Ortakent-Yahşi, Bodrum, Bağla Konacık, Göltürkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Yalıçiftlik, Güvercinlik, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Güllük und Gündoğan vorläufig wohnen oder leben. Zur Beglaubigung einer Übersetzung der öffentlichen Urkunde ist je nachdem kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch den vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Dokumente am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk oder Notarielle Beglaubigung, einem Beglaubigungsstempel und seiner oder ihrer Unterzeichnung außerhalb oder in den Notariaten in Gündoğan besorgt.