Die Anträge auf Aufenthaltserlaubnis kann persönlich durch die Person die nicht Staatsbürger der Republik Türkei ist beantragt werden oder auch seitens seines gesetzlichen Vertreters oder Anwalts beantragt werden. Allerdings kann die,in dieser Angelegenheit der an die befugte Stelle gegebener Entscheid der gegebenen Befugnis entsprechend, den Antrag akzeptierende Einheit während der Antragsfrist die Anwesenheit des nicht türkischen Staatsbürgers zusätzlich verlangen. In dem Fall, dass die in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas oder Bodrum wohnenden Ausländer nicht türkisch können, bietet die Bodrum Dolmetscher- und Beratungsdienstleistungen in solchen Fällen während des e-Aufenthaltsantrags Dolmetscherdienste an für Britische Staatsbürger, englische Staatsbürger, irische Staatsbürger, belgische Staatsbürger, niederländische Staatsbürger, französische Staatsbürger, russische Staatsbürger, österreichische Staatsbürger, saudi-arabische Staatsbürger, afghanische Staatsbürger, syrische Staatsbürger, algerische Staatsbürger, australische Staatsbürger, aserbaidschanische Staatsbürger, kanadische Staatsbürger, dänische Staatsbürger, ägyptische Staatsbürger, griechische Staatsbürger, indonesische Staatsbürger, iranische Staatsbürger, israelische Staatsbürger, italienische Staatsbürger, japanische Staatsbürger, kasachische Staatsbürger, kuwaitische Staatsbürger, libanesische Staatsbürger, norwegische Staatsbürger, philippinische Staatsbürger, portugiesische Staatsbürger, schwedische Staatsbürger, schweizer Staatsbürger, tunesische Bürger, turkmenische Bürger, ukrainische Staatsbürger und deutsche Staatsbürger.