Durch die Regulierung des türkischen Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen wollte die türkische Regierung die ausländischen Direktinvestitionen erleichtern. Eine der Annehmlichkeiten, die für ausländische Investitionen vorgesehen sind, besteht darin, die vorherige Genehmigung in Bezug auf die Gründung ausländischer Unternehmen, Investitionen, Vereinigungen, das Register von Franchise-, Lizenz- und Know-how-Vereinbarungen abzuschaffen. Darüber hinaus ist die Gleichbehandlung ausländischer Investoren aus der Schweiz, Deutschland, Österreich oder Lichtenstein die in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük oder Kadıkalesi kurzfristig oder langfristig wohnhaft sind mit Staatsangehörigen eines der Grundmerkmale der Politik der türkischen Regierung, ausländische Investitionen anzuziehen. Infolgedessen muss gesagt werden, dass durch solche Vorschriften, Politiken und wirtschaftliche Stabilisierung ein beträchtlicher Teil der ausländischen Investitionsströme in die Türkei beobachtet wurde.