Als Bodrum Übersetzungs- und Dolmetscherfirma können wir nach der Erklärungen, Äußerung oder Aussagen bei der Gendarmarie Kommandantur Bodrum ihre Vernehmungsprotokolle schriftlich übersetzen. Wenn Sie ihre Vernehmungsprotokolle oder Vernehmungsprotokoll für Strafantragsteller oder Geschädigter über Telefax oder gescannt an Bodrum Übersetzungsbüro schicken, benötigen wir Ihre Zusicherung (per Post, Fax oder e-mail), dass das Dokument bei Ihnen im Original vorliegt. Nur dann kann das Vernehmungsprotokoll ordnungsgemäß durchgeführt und beglaubigt werden für alle ausländische Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein und Schweiz die in Yalıkavak, Turgutreis, Kadıkalesi, Torba, Gümbet, Yalıçiftlik, Kızılağaç, Mumcular, Ortakent-Yahşi, Bitez, Bağla Konacık, Göltürkbükü, Gündoğan, Gümüşlük, Yalıçiftlik, Güvercinlik, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Güllük und Bodrum vorläufig wohnen oder leben. Zur Beglaubigung einer Übersetzung des Vernehmungsprotokolls ist je nachdem kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch den vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Dokumente am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk oder Notarielle Beglaubigung, einem Beglaubigungsstempel und seiner oder ihrer Unterzeichnung außerhalb oder in den Notariaten besorgt.