Wenn die Reiseunterlagen der ausländischen Bürger mit latainischen Buchstaben geschrieben wurden, ist es notwendig die beglaubigte Übersetzung seitens des vereidigten Dolmetschers der Bodrum Übersetzungs- und Beratungsbüro oder des Notariats der Republik Türkei, dem Aufenthaltsantrag hinzuzufügen.
Für den Antrag der e-Wohnsitzerlaubnis der in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas oder Bodrum wohnhaften ausländischen Bürger zum Beispiel Britische Staatsbürger, englische Staatsbürger, irische Staatsbürger, belgische Staatsbürger, niederländische Staatsbürger, französische Staatsbürger, russische Staatsbürger, österreichische Staatsbürger, saudi-arabische Staatsbürger, afghanische Staatsbürger, syrische Staatsbürger, algerische Staatsbürger, australische Staatsbürger, aserbaidschanische Staatsbürger, kanadische Staatsbürger, dänische Staatsbürger, ägyptische Staatsbürger, griechische Staatsbürger, indonesische Staatsbürger, iranische Staatsbürger, israelische Staatsbürger, italienische Staatsbürger, japanische Staatsbürger, kasachische Staatsbürger, kuwaitische Staatsbürger, libanesische Staatsbürger, norwegische Staatsbürger, philippinische Staatsbürger, portugiesische Staatsbürger, schwedische Staatsbürger, schweizer Staatsbürger, tunesische Bürger, turkmenische Bürger, ukrainische Staatsbürger und deutsche Staatsbürger der Name und Nachname im Reisedokument aneinander geschrieben ist, ist es Bedingung, in der zuständigen Einwanderungsdirektion den von der zuständigen Botschaft oder des Konsulats an das der ausländische Bürger gebunden ist, einzuholenden Identiätsausweisauszuhändigen.