Bodrum Aufenthaltsversicherung für Deutsche

Damit alle Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein, Schweiz die in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas und Bodrum wohnhaft sind eine allgemeine Krankenversicherung abschließen können, müssen Sie für mindestens 1 Jahr in der Türkei gewohnt haben. Jedoch gilt dies nicht für ausländische Studenten, die in der Türkei studieren, diese können sich innerhalb von drei Monaten ab Immatrikulation für eine allgemeine Gesundheitsversicherung bewerben.
Für die allgemeine Gesundheitsversicherung in Bodrum Türkei müssen alle Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, Lichtenstein, Schweiz die in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas und Bodrum wohnhaft sind sich mit den unterstehenden Dokumenten an die Provinzdirektion für soziale Sicherheit wenden.
– Aufenthaltserlaubnis,
– Original oder Fotokopie des Textes, der die Situation der sozialen Sicherheit im Rahmen des Antrages auf allgemeine Krankenversicherung angibt, der von der zuständigen ausländischen Institution der sozialen Sicherheit oder Arbeitsattaché ausgestellt wurde, – Verpflichtungs- (Antrag) Formular
Jedoch sind Ausländer mit internationalen Schutzanträgen und Syrer unter vorübergehenden Schutzstatus und Staatenlose in der allgemeinen Krankenversicherung registriert und ihre Beiträge werden vom Staat bezahlt.

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