Österreicher in Bodrum

Die Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis ist für die soziale Ordnung, für in Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas oder Bodrum ihren Wohnsitz habenden nicht Staatsbürger der Republik Türkei zum Beispiel Britische Staatsbürger, englische Staatsbürger, irische Staatsbürger, belgische Staatsbürger, niederländische Staatsbürger, französische Staatsbürger, russische Staatsbürger, österreichische Staatsbürger, saudi-arabische Staatsbürger, afghanische Staatsbürger, syrische Staatsbürger, algerische Staatsbürger, australische Staatsbürger, aserbaidschanische Staatsbürger, kanadische Staatsbürger, dänische Staatsbürger, ägyptische Staatsbürger, griechische Staatsbürger, indonesische Staatsbürger, iranische Staatsbürger, israelische Staatsbürger, italienische Staatsbürger, japanische Staatsbürger, kasachische Staatsbürger, kuwaitische Staatsbürger, libanesische Staatsbürger, norwegische Staatsbürger, philippinische Staatsbürger, portugiesische Staatsbürger, schwedische Staatsbürger, schweizer Staatsbürger, tunesische Bürger, turkmenische Bürger, ukrainische Staatsbürger und deutsche Staatsbürger gleichzeitig auch seitens des gesetzlichen Systems in der Türkei eine wichtige Notwendigkeit: es istein Auszug, welches das Wohnrecht für den definitiven Aufenthalt für eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Bezirk, innerhalb der Grenzen unseres Landesfür Staatsbürger die nicht Staatsbürger der Republik Türkei sind, beinhaltet. Diese mittels der befugten Instanzen ausgestellte Erlaubnis oder mit anderem Namen Freiheitsdokument, wird der ausländischen Person die notwendigen Bedingungen erfüllend und auf Ersuchen ausgestellt.

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