Eine gültige Aufenthaltserlaubnis habende, in den Touristengebieten wie Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas oder Bodrum lang- oder kurzfristig lebende Personen, die nicht Staatsbürger der Republik Türkei sind, haben von der Visumserlaubnis befreit, die Möglichkeiten in die Türkei einzureisen oder von der Türkei auszureisen.
Duch die Aufenthaltserlaubnis kann die Person die nicht Staatsbürger der Republik Türkei ist und sich in den Touristengebieten wie Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas oder Bodrum lang- oder kurzfristig niedergelassen hat, bei Ablauf der Erlaubnisfrist, wenn sie immernoch die Bedingungen erfüllt, ohne unser Land verlassen zu müssen, die Aufenthaltserlaubnis durch das Regierungspräsidium an das der Bezirk in welchem die Person lebt gebunden ist, verlängern oderfür eine unterschiedliche Aufenthaltserlaubnis die notwendigen Bedingungen erfüllend, in die für die neue Situation zuständige Aufenthalserlaubnis wechseln.
Bei der Prozedur des Antrags auf die Aufenthaltserlaubnis, bezugnehmend auf die, im geltenden Ausländer- und internationalem Schutzgesetz 6458, erstellte Methode wurde die Begleitmethode aufgehoben und der Antrag und das Erlaubnisdokument jeder Person, die nicht Staatsbürger der Republik Türkei ist einzeln erstellt.