Aufenthalt als Österreicher in Bodrum

In der Angelegenheit die internationalen Rechtsordnungen und unser nationales Rechtswesenin der Türkei parallel anwenden zu können, haben die ausländischen Staatsbürger, zum Beispiel Britische Staatsbürger, englische Staatsbürger, irische Staatsbürger, belgische Staatsbürger, niederländische Staatsbürger, französische Staatsbürger, russische Staatsbürger, österreichische Staatsbürger, saudi-arabische Staatsbürger, afghanische Staatsbürger, syrische Staatsbürger, algerische Staatsbürger, australische Staatsbürger, aserbaidschanische Staatsbürger, kanadische Staatsbürger, dänische Staatsbürger, ägyptische Staatsbürger, griechische Staatsbürger, indonesische Staatsbürger, iranische Staatsbürger, israelische Staatsbürger, italienische Staatsbürger, japanische Staatsbürger, kasachische Staatsbürger, kuwaitische Staatsbürger, libanesische Staatsbürger, norwegische Staatsbürger, philippinische Staatsbürger, portugiesische Staatsbürger, schwedische Staatsbürger, schweizer Staatsbürger, tunesische Bürger, turkmenische Bürger, ukrainische Staatsbürger und deutsche Staatsbürger die nicht türkische Staatsbürger sind und langfristig oder kurzfristig in Touristengebieten wie Güvercinlik, Yalıçiftlik, Mumcular, Kızılağaç, Torba, Gündoğan, Gölköy, Türkbükü, Yalıkavak, Gümüşlük, Kadıkalesi, Turgutreis, Akyarlar, Ortakent-Yahşi, Bitez, Konacık, Kıyıkışlacık, Boğaziçi, Gümbet, Güllük, Milas oder Bodrum leben, eine Vielzahl Rechte und Verpflichtungen. Gesetzlich gesehen, ist eines der wichtigsten Komponenten, in der Angelegenheit der Rechte und Verpflichtungen der Ausländer, die nicht türkische Staatsbürger sind, die rechtliche Beziehung mit der Türkei zu gewährleisten, definitiv die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung.

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